Der Internationale Gerichtshof bekräftigt die einstweiligen Maßnahmen.

28. März 2024 – Der Internationale Gerichtshof bekräftigt die im Januar 2024 ergriffenen einstweiligen Maßnahmen.

Sie erklärt insbesondere, dass Israel alle notwendigen und wirksamen Maßnahmen ergreifen muss, um unverzüglich und in enger Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen sicherzustellen, dass die uneingeschränkte und umfassende Bereitstellung der dringend benötigten Grundversorgung und humanitären Hilfe durch alle interessierten Parteien gewährleistet wird, einschließlich Nahrung, Wasser, Strom, Treibstoff, Unterkünfte, Kleidung, Hygiene- und Sanitäreinrichtungen sowie medizinische Güter und Versorgung, für die Palästinenser im gesamten Gazastreifen, insbesondere durch die Erhöhung der Kapazität und der Anzahl der Grenzübergänge und deren Offenhaltung, solange dies erforderlich ist.